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Teilnahmebedingungen „ZOO & Co. Rubellos-Gewinnspiel“

1 Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der SAGAFLOR AG, ZOO & Co. Zentrale Eugen-Richter-Str. 1, 34131 Kassel. 

2 Teilnehmer 

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mind. 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAGAFLOR AG und ZOO & Co. Partnerbetrieben und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben auf Verlangen der SAGAFLOR AG Ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachzuweisen. Weisen die Teilnehmerinnen oder Teilnehmer innerhalb einer von der SAGAFLOR AG angemessen gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich die SAGAFLOR AG vor, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. 

3 Teilnahme 

Vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 erhalten Kundinnen und Kunden in allen ZOO & Co. Partnerbetrieben bei jedem Einkauf ein gratis Rubbellos, wenn sie den Einkaufswert von 25,00 € übersteigen (solange der Vorrat reicht). Mit Teilnahme am Rubbellos-Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Eine Teilnahme ist im Gewinnspielzeitraum vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die auf der Rückseite des Rubbelloses befindliche Fläche vollständig frei zu rubbeln. Unmittelbar im Anschluss wird ihnen angezeigt, ob sie einen Gewinn erzielt haben oder ob es sich um eine Niete handelt. 

4 Gewinne 

Insgesamt werden pro Markt – abhängig von dessen Größe – zwischen 400 und 1.200 Preise unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlost. Nicht jedes Los gewinnt; es können auch Nieten gezogen werden. Die Gewinne sind weder übertragbar noch umtauschbar; eine Barauszahlung oder Auszahlung eines Gegenwertes ist ausgeschlossen. 

5 Gewinnfeststellung und -einlösung 

Durch vollständiges Freirubbeln der vorgesehenen Fläche auf dem Rubbellos erkennt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer unmittelbar, ob und welchen Gewinn er erhalten hat. Eine gesonderte Gewinnbenachrichtigung erfolgt nicht. Die Gewinne bestehen aus Rabattvorteilen (5%, 10% auf den nächsten Einkauf; 25% auf einen Artikel), die für den nächsten Einkauf in der jeweiligen Filiale genutzt werden können. Gewinne können ausschließlich in der Filiale eingelöst werden, in der das Rubbellos ausgegeben wurde, und nur bis zum 31. Mai 2026. Zur Einlösung ist das Original-Rubbellos an der Kasse vorzulegen und an das Kassenpersonal auszuhändigen. Ohne Vorlage des Original-Rubbelloses ist eine Einlösung des Gewinns nicht möglich. Eine Übertragung auf andere Personen oder eine Einlösung in anderen Filialen ist ausgeschlossen. 

Wichtiger Hinweis: 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gewinnspiels sind verpflichtet, bei Einlösung des Rabattes an der Kasse das Original-Rubbellos vorzulegen und der Kassiererin bzw. dem Kassierer auszuhändigen. 

6 Ausschlussgründe 

Die SAGAFLOR AG behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausgehändigte oder übergebene Gewinne zurückgefordert werden. 

7 Änderung oder Einstellung des Gewinnspiels 

Die SAGAFLOR AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhersehbarer Umstände zu ändern oder einzustellen. Die SAGAFLOR AG ist besonders berechtigt, dass Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn 

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsmäßige Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen. 

8 Unwirksamkeit einzelner Klauseln 

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt. 

9 Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg 

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.